Öffentliche Zahlungsaufforderung
für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Landwirtschaftskammer
Für das Jahr 2021 wurden Steuerbescheide als Mehrjahresbescheide (Grundsteuer, Hundesteuer, Beiträge zur Landwirtschaftskammer) erlassen. Diese gelten bis zum Erhalt eines neuen Abgabenbescheides (in der Regel 4 Jahre). Lediglich bei Änderungen wurden neue Bescheide erstellt.
Die 2. Rate für die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Beiträge zur Landwirtschaftskammer ist
am 15. Mai 2021 fällig.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehle ich, den Termin einzuhalten.
Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie der Gemeindeverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich dann über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit. Setzen Sie sich mit dem Steueramt, Frau Caspar, Tel. 06836-909 128 in Verbindung.
Sollten Sie bereits in den Vorjahren eine Genehmigung zur Abbuchung erteilt haben, wurde diese bereits im Jahr 2014 automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die fälligen Beträge werden fristgerecht abgebucht.
Überherrn, im Mai 2021
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann