Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, kann es sein, dass die dortige Behörde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. In diesem Fall können Sie die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Für die Ausstellung ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, richtet sich die Zuständigkeit nach dem zuletzt gemeldeten Wohnsitz. Sofern niemals ein Wohnsitz im Inland bestand, ist das Standesamt I Berlin zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird nur ausgestellt, wenn nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. Es ist ab dem Tag der Ausstellung für sechs Monate gültig.

Die Beantragung kann auch HIER online erfolgen. Dafür werden ein gültiger Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein BundID-Konto benötigt.

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