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Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern erhalten Sie bei dem Standesamt, welches das jeweilige Ereignis beurkundet hat.

Wurde das Ereignis ab dem 01.01.2009 beurkundet, können beim Standesamt Überherrn auch Urkunden von allen anderen saarländischen Standesämtern ausgestellt werden.

Generell können Urkunden von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).

Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Gemeindearchiv Überherrn übergeben. Die Ausstellung von Ablichtungen erfolgt dort nach archivrechtlichen Vorschriften und solche Urkunden können nicht online beantragt werden.

Urkundenanforderung

Sie haben die Möglichkeit Urkunden ganz bequem HIER online zu beantragen. Die Zahlung der Gebühr für die Urkunde(n) erfolgt per Kreditkarte oder Paypal im Voraus. Im Anschluss wird/werden die Urkunde(n) per Post an angegebene Adresse versandt.

Alternativ ist eine Urkundenbeantragung schriftlich möglich. Hierfür nutzen Sie bitte unser Beantragungsformular für Personenstandsurkunden.

Dieses senden Sie uns bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail an standesamt@ueberherrn.de oder per Post an:

Gemeinde Überherrn
Standesamt
Rathausstraße 101

66802 Überherrn

Anschließend erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid. Nach Zahlung der Gebühr wird die Urkunde per Post an Sie versandt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an standesamt@ueberherrn.de oder 06836 909-145.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde werden Gebühren in Höhe von 14,00 Euro erhoben. Jede weitere, identische Urkunde unabhängig vom Format, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 7,00 Euro.

Urkunden zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung sind gebührenfrei. Sie enthalten einen Hinweis, dass sie nur für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten ausgestellt wurden.

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