Diese Regelungen gelten ab dem 09.07.2021

 

  • Diskotheken und Clubs dürfen unter Auflagen wieder öffnen. 
    Die Personenhöchstzahl beläuft sich auf 250 Gäste, wobei die Personenbegrenzung nach der 5 m²-Regelung bestimmt wird.
    Der Einlass darf nur nach Vorlage eines negativen Tests bzw. Geimpften-/ Genesenennachweises erfolgen.
    Abseits eines festen Platzes gilt die Maskenpflicht. Ebenso muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.
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  • Das Alkoholausschankverbot zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe werden aufgehoben.
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  • Die Beschränkung der Gruppengröße auf maximal 10 Personen pro Tisch in der Gastronomie fällt weg. Die Test- und Maskenpflicht im Innenbereich von Gastronomiebetrieben bleiben bestehen.
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  • Die Testpflicht für Kontaktsport im Außenbereich sowie für Strand- und Freibäder entfällt.

 

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