Diese Regelungen gelten ab dem 09.07.2021
- Diskotheken und Clubs dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Die Personenhöchstzahl beläuft sich auf 250 Gäste, wobei die Personenbegrenzung nach der 5 m²-Regelung bestimmt wird.
Der Einlass darf nur nach Vorlage eines negativen Tests bzw. Geimpften-/ Genesenennachweises erfolgen.
Abseits eines festen Platzes gilt die Maskenpflicht. Ebenso muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. - Das Alkoholausschankverbot zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe werden aufgehoben.
- Die Beschränkung der Gruppengröße auf maximal 10 Personen pro Tisch in der Gastronomie fällt weg. Die Test- und Maskenpflicht im Innenbereich von Gastronomiebetrieben bleiben bestehen.
- Die Testpflicht für Kontaktsport im Außenbereich sowie für Strand- und Freibäder entfällt.