60 Jahre Élysée-Vertrag
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk” im Ortsteil Felsberg – Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauBG i. V. M. § 13 BauGB aufzustellen. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben und Erschließungsplan sowie der Begründung wird
Bebauungsplan “Großwies, 3. BA” im Ortsteil Felsberg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Großwies, 3. BA“ aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Großwies, 3. BA“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Überherrn folgendes Ziel: In der Gemeinde Überherrn soll wegen stetiger Nachfrage nach Wohnbauplätzen Planungsrecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Die Gemeinde hat hierzu für den
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Großwies, 3.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbegebiet Häsfeld“ im vereinfachten Verfahren gefasst hat.
Wichtige Informationen zur Überherrner Rundschau
Ab 1. Januar 2023 übernimmt den Druck und Vertrieb des Amtlichen Bekanntmachungsblattes, der Überherrner Rundschau, die LINUS WITTICH Medien KG.