Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, eine Fläche von ca. 94 ha aus dem durch die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl., S. 405) geschützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern.
Es handelt sich um die Flächen in der Gemeinde Überherrn,
Gemarkung Überherrn, Flur 1, Flurstücke 122/2, 122/3, 121/5, 137/35 (teilweise), 121/3, 119/7, 119/8, 137/36, 121/2, 137/37, 121/1, 137/6, 119/6, 119/9 (teilweise), 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 412/127, 137/38, 137/26 (teilweise), 137/25 (teilweise), 399/127, 127/1, 127/2, 127/3, 354/129, 355/129, 356/129, 357/129, 351/130, 352/131, 397/132, 137/24 (teilweise), 410/132, 135/2 (teilweise), 396/133 (teilweise), 133/1, 119/9 (teilweise) sowie Flur 3, Flurstücke 100/11 und 101/21.
Übersichtskarte (ohne Maßstab):
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte liegen vom 18.01.2024 bis 19.02.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Zimmer 107, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Überherrn Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Die Amtliche Bekanntmachung vom 11.01.2024 mit den Hinweisen zur Offenlage ist hier abrufbar.
Die Publikation des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz findet sich hier
Offengelegt werden folgende Unterlagen:
- Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis
- Übersichtskarte zum Entwurf der Änderungsverordnung
- Formblatt für Anregungen und Einwendungen
Die Stellungnahmen können wie folgt eingereicht werden:
- per E-Mail an ausgliederung-lsg@ueberherrn.de
- per Post an Gemeindeverwaltung Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
- durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Wir leiten diese an die zuständige Stelle weiter.
Überherrn, den 18.01.2024
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin