SVOLT Bauleitplanung Begleitgremium

BERICHT WORKSHOP 2 | 23.06.2021

 

Am 23. Juni 2021 fand der zweite von fünf Workshops des Begleitgremiums zur Bauleitplanung einer möglichen Ansiedlung der Elektrobatterieproduktionsfirma SVOLT im Kulturhaus in Überherrn statt. Die Themen Wasser, Klima & Luft standen im Fokus.

 

 

  1. Wassermenge:

Das Linslerfeld liegt in einer Wasserschutzzone III, d.h. es gehört zum Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen. Als Schutzzone II werden Einzugsgebiete bezeichnet, in denen die Fließzeit zum Brunnen 50 Tage oder weniger beträgt. Solche Wasserschutzonen II sind z.B. der Warndtwald für die Brunnen der Stadtwerke Völklingen und die Bistaue für Energis.

Die Wasserwerke der Gemeinde Überherrn – KDÜ – halten Wasserrechte und -lieferverträge von 1.858.000 m3 pro Jahr, das heißt eine mögliche Förderung ist auf diese Menge begrenzt.

Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser besteht ein Bedarf von rund 650.000 m3 pro Jahr. Der Wasserbedarf von SVOLT wird in der Endausbaustufe von 24 GWh mit 1.012.000 m3 pro Jahr angegeben.

Somit kann die Versorgung innerhalb der bestehenden Rechte dargestellt werden (siehe dazu und zum Aspekt der Grundwasserreservemengen auch die Veröffentlichung in der letzten Ausgabe der Überherrner Rundschau sowie auf der Webseite der Gemeinde Überherrn).

Technische Möglichkeiten zur weiteren Substitution des Trinkwasserbedarfs sowie zur Wiederaufbereitung innerhalb der Anlage (Stichwort „Kreislauf“) sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen des Vorhabenträgers.

 

Um die erforderlichen Wassermengen gleichmäßig zu entnehmen, ist vorgesehen, diese Entnahme auf mehrere Brunnen und Wasserversorger zu verteilen. Hierzu sollen auch die Energis und die Stadtwerke Völklingen eingebunden werden. Damit soll eine Überbeanspruchung einzelner Brunnen vermieden und die Absenkung des Grundwasserspiegels geringgehalten werden.

Die Überlegungen zur Deckung des Bedarfs von SVOLT sehen vor, dass die KDÜ, verbunden mit einem Brunnenneubau, 585.000 m3 liefern kann. Energis Bisttal ist mit 200.000 m3 und die Stadtwerke Völklingen mit 300.000 m3 einbezogen.

Diese Planungen umfassen auch die Schaffung und Sicherung von Reserven.

 

Eine Förderung von Grundwasser erfolgt aus 30 – 100 m Tiefe. Im Vergleich zu den Grundwasserverhältnissen 2019 (Referenzjahr) wird eine Absenkung des Grundwasserspiegels in der Fläche des Warndtwalds um 20 cm erwartet. Die Absenkung unter 25 cm gefährdet die grundwassersensiblen Biotope nicht, sie bewegt sich im Rahmen z.B. jährlicher oder jahreszeitlicher Schwankungen. Im direkten Umfeld der Brunnen kann dieser Wert auch höher (bis zu 50 cm) sein.

Bisher liegen keine statistischen Daten vor, die im Saarland eine signifikante Grundwasserabsenkung über die letzten Jahre durch den Klimawandel zeigen. Daten aus Gegenden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichen geologischen und hydrologischen Verhältnissen deuten auf eine um 10 – 20 % niedrigere Neubildung von Grundwasser aufgrund des Klimawandels hin. Dabei wirkt sich die Verlängerung der Vegetationsperiode stärker aus, als der Temperaturanstieg als solcher oder geringere Niederschlagsmengen. Die Betrachtung der Langfristperspektive wird noch im Detail durch die Gutachter erfolgen. Die für SVOLT maximal zur Verfügung zu stellende Wassermenge wird im Bebauungsplan (Durchführungsvertrag) verbindlich festgelegt.

 

  1. Wasserqualität

Durch die Geländemodellierung auf ein einheitliches Niveau innerhalb des Baufeldes kommt es am Waldrand im Süden zu einem Erdabtrag von bis zu 13 Metern und im Norden zu einer Auffüllung. Entsprechend geringer werden die schützenden Deckschichten über dem Grundwasserspiegel, dessen Abstand zur Oberfläche dann noch mindestens circa 12 Meter beträgt. Aufgrund dieses verringerten Abstandes und der vorliegenden Bodenqualität wird der verbleibende Schutzstatus als „sehr gering“ eingestuft. Deshalb werden Maßnahmen zum Grundwasserschutz – sowohl in einem späteren Werksbetrieb, als auch im Rahmen der Bauarbeiten – notwendig, z.B. technische Maßnahmen wie Bodenverbesserungen mit Bentonit oder Tonmehl.

Als Alternativen wurden auch ein noch größerer Streuradius auf weitere Brunnen, die Verwendung von Grubenwasser oder die Nutzung des aufsteigenden Grubenwassers in Frankreich diskutiert. Aus technischer Sicht wurden diese Möglichkeiten verworfen, weil die Mischbarkeit von Wasser begrenzt ist, die Qualität nicht ausreicht oder der Transport zum Verbrauchsort zu weit ist. Das entscheidende Kriterium für die vorrangige Versorgung der Bürger/innen ist beste Wasserqualität und diese wird sichergestellt.

 

  1. Reduzierung des Wasserverbrauchs – Entwässerung

Bei der Untersuchung der Entwässerung sind verschiedene Aspekte maßgebend: die Reduzierung des Abwasseranfalls, die Wahrung und Schaffung geeigneter Ableitungsmöglichkeiten, die Grauwassernutzung sowie die Reduzierung des Wasserbedarfs selbst. Um den Wasserverbrauch für Kühlung, Bewässerung und Sprinkleranlagen nachhaltig zu senken, wird möglichst viel Wasser wiederverwendet.

Wässer von unbelasteten Flächen werden in eine circa 55.000 m3  fassende Zisterne geleitet und wieder genutzt. Regenwasser von belasteten Flächen (z.B. Straßen) ist zuerst zu reinigen und wird dann ebenfalls der Zisterne zugeführt. Gleiches gilt für Grauwasser aus Dusch- und Waschräumen, das über eine eigene Kläranlage vor der Wiedernutzung gereinigt werden soll. Lage, Größe und Gestaltung der Zisterne sind aktuell noch Gegenstand der laufenden Untersuchungen.

Zur Verlangsamung des Regenwasserabflusses wird eine Dachbegrünung vorgesehen. Überläufe werden in Regenrückhaltebecken geführt, gereinigt und dann gedrosselt über Entwässerungsgräben abgeleitet.

Die Anteile der Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlagen zur Stromgewinnung werden im Bebauungsplan verbindlich benannt. Im Durchführungsvertrag werden geeignete Ansätze z.B. für die Grauwassernutzung festgelegt.

 

  1. Klima und Luft

Gegenstand dieser Gutachten sind die Wirkung der Zusatzverkehre und der Heizzentrale auf die Luftqualität. Auf der Basis der prognostizierten erhöhten Verkehrsmengen werden anhand von Ausbreitungsrechnungen die ökologischen Auswirkungen dargestellt.

 

Die Auswirkungen der Gebäude auf das Bioklima und den Kaltlufthaushalt bei Tag und Nacht werden in dreidimensionalen Rechenmodellen dargestellt. Bereits 2 Grad Temperaturunterschied sorgen für ein Fließen der Luft. Durch den Luftaustausch sinkt die Temperatur. Gefälle verstärkt diesen Effekt, während Bäume durch Verschattung und Verdunstung einem Aufheizen entgegenwirken. Gleiches gilt für Fassaden- und Dachbegrünung, welche den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlage auf dem Dach noch erhöhen können.

Vollflächige Hindernisse für Kaltluft greifen ab 20 Metern Höhe.

Zur umfassenden Untersuchung der klimatischen Auswirkungen muss unter anderem die Gebäudestruktur feststehen. Dann werden auch Empfehlungen über Umfang und Art der Begrünungsmaßnahmen gegeben und in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Fazit:

Insgesamt wurde deutlich, dass die Untersuchungen dieser Themenfelder in einem frühen Stadium und damit noch nicht abgeschlossen sind. Ebenso wurde deutlich, dass alle Interessen und Anregungen in diesem iterativen Prozess frühzeitig aufgenommen und verarbeitet werden.

Die Gutachten werden ihrerseits durch die fachlich zuständigen Landesbehörden geprüft. Als besonders wichtig erachtet wurde die ganzheitliche Betrachtung und Vernetzung der einzelnen Fachgutachten.

Klargestellt wurde auch, dass sich die für eine Ansiedlung des Unternehmens SVOLT erforderlich werdenden Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur nicht erhöhend auf den Wasserpreis der Bürger/innen auswirken werden. Investitionskosten sind nach dem Verursacherprinzip zu tragen.

 

Im nächsten Termin am 06.07. werden die Themen Biotope / Landschaft / Geräusche besprochen. Am 08.07. geht es um Stoffgruppen / BImSchG-Verfahren.

 

Anstehende Veranstaltungen