Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Änderung der Bebauungspläne „Industrie- und Gewerbegebiet Häsfeld“ (1969) und „Gewerbegebiet Häsfeld“ (1971) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2b BauGB im Bereich „Industrie und Gewerbegebiet Häsfeld“ in den Ortsteilen Altforweiler und Berus, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde entsprechend gebilligt.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Überherrn am 27.03.2025 tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan, nebst Textteil und Begründung kann hier eingesehen werden:
01 Planzeichnung mit Textteil (hohe Auflösung)
03 Planzeichnung mit Textteil (signiert)
Auskünfte zum Inhalt des Bauleitplans erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Überherrn gerne unter bauamt@ueberherrn.de sowie telefonisch unter 06836 909-132 wie auch persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus, Rathausstr. 101, Anmeldung im Zimmer 107 während der üblichen Öffnungszeiten.