hier: Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Gemäß der amtlichen Bekanntmachung vom 30.01.2025 findet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes
vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 04.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, Bauamt, Zimmer 107, 66802 Überherrn statt.
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Überherrn unter https://www.ueberherrn.de/bauleitplaene/ veröffentlicht und wie folgt zum Download bereitgestellt:
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (erneute formelle Beteiligung)
- Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende (erneute formelle Beteiligung)
- Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan (erneute formelle Beteiligung)
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (erneute formelle Beteiligung)
- PV-Park Linslerhof Fachgutachten Reptilien (Ingenieurbüro Paulus & Partner)
- PV-Park Linslerhof Fachgutachten Avifauna (Ingenieurbüro Paulus & Partner)
- Solarpark Linslerhof II Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren (Ökolog – Freilandforschung)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann zu dem Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ und zu dem Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Überherrn, Bauamt, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren des Planungsbüros unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.