Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Auf der Fläche des historischen Kalkwerks und späteren Landwirtschaftsbetriebs am nordöstlichen Siedlungsrand von Felsberg soll ein Wohnquartier entstehen. Die teils maroden ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude und ein älteres Wohngebäude sollen abgerissen und stattdessen sieben Einfamilienhäuser errichtet werden. Die beiden ortsbildprägenden Gebäude (ehemaliger Ringofen und ehemaliger Bahnhof) in der Mitte des Plangebietes sollen erhalten bleiben. 

Die Erschließung der Fläche ist über die Metzer Straße gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf den Grundstücken organisiert werden.

Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innenbereich Felsberg“ (1998). Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Obwohl dieser Bebauungsplan bereits Wohnbebauung vorsah, stehen insbesondere das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche dem Vorhaben entgegen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Innenbereich Felsberg“ aus dem Jahr 1998.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn stellt für das Gebiet eine Wohnbaufläche dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Lageplan, ohne Massstab (Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 06.04.2022; Bearbeitung: Kernplan)

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Felsberg

Überherrn, 19.12.2022
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Guido Guldner
Erster Beigerodneter

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