Q&A zur Ansiedlung von SVolt – Zusammenfassung

Die Q&A werden stetig erweitert, sobald neue Informationen vorliegen bzw. weitere Fragen beantwortet sind.

 

Nachfolgende Fragen & Antworten wurden eingestellt am 13.04.21

1. Voraussichtlich benötigte Wassermengen insgesamt / Auswirkungen auf Trinkwasser, Regenwasser & Grundwasser, Voraussichtlich benötigte Wassermenge insgesamt:

Der aus Vergleichsprojekten in China seinerzeit durch den Betreiber kommunizierte Frischwasserverbrauch konnte durch eine regional plausibilisierte Betrachtung deutlich reduziert werden. Geschlossene Kreisläufe, optimierte Kühltechnik und die örtlich betrachtete Klimazone selbst, waren hierbei von zentraler Bedeutung.

Auf Basis des aktuellen Planungsstandes wurden folgende Jahresbedarfe zu den unterschiedlichen Ausbaustufen der Batterie- und Zellfabrik ermittelt:

  • Ausbaustufe bis 2023 12 GWh:       ca. 560.000 m3
  • Endausbau                      24 GWh:       ca 1.000.000 m3

Zum jetzigen Planungsstand ist eine Differenzierung zwischen Frisch- und Brauchwasser noch nicht möglich. Die geplante, konsequente Brauchwassernutzung wird den Frischwasserbedarf nochmals deutlich reduzieren.

Ökologische Planung:

Um den Frischwasser- und gerade den Frischwasserspitzenbedarf noch weiter zu verringern, werden als ein Baustein der nachhaltigen Planung, Regenwässer aus Teilflächen einem unterirdischen Zisternensystem zugeführt. Diese Wässer dienen dann der Kühlung, Speisung von Hydranten und Sprinklern, Toilettenwässern, sowie der Bewässerung, um Trinkwasser in Teilen durch Regenwasser zu substituieren. Auch die hierbei generierten Wassermengen werden dann bei den Frischwasserbedarfen eingespart.

Regenwasser:

Die Anlage von Grünflächen auf dem Gelände steigert die Versickerungsrate von unverschmutztem Regenwasser und trägt somit der Grundwasserneubildung und einem günstigen Mikroklima bei.

Regenwasserabflüsse von befahrenen Flächen (z.B. Asphaltstraßen im Werk), werden über belebte Bodenzonen, Filtrationsanlagen oder Sedimentationsanlagen gemäß den bestehenden Vorschriften und Auflagen gereinigt.

Auswirkungen auf Trinkwasser & Grundwasser:

Dies ist Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der anstehenden Bodengutachten

 

2. Abwassermengen / Versiegelung / Auswirkung auf Kanalisation / ggf. erforderlicher Ausbau / durch wen und auf wessen Kosten? / ist die bestehende Kläranlage ausreichend dimensioniert?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es keine Produktionsabwässer aus der Fabrik geben wird. Dies wird erreicht, indem die Abwässer der Fabrik einer zentralen, werksinternen Kläranlage zugeführt werden, deren Bemessung auch unter Berücksichtigung des geplanten Schichtsystems erfolgte. Durch zusätzliche Reinigungsstufen (z.B. durch Ultrafiltration oder Aktivkohle) wird das gereinigte Abwasser anschließend dem zentralen Zisternensystem zugeführt und u.a. zur Bewässerung oder Kühlung dienen. Somit wird das Kanalsystem nicht zusätzlich belastet und ein weiterer Ausbau ist nicht erforderlich.

Die Planungen der Fabrik sind auf eine Optimierung des Flächenverbrauchs ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die Schaffung von Verkehrsflächen auf das Mindestmaß reduziert wird und somit auch die zu versiegelnden Flächen minimiert werden. Alle Flächen, die nicht für Gebäude, Verkehrs- und Logistikflächen in Anspruch genommen werden, werden begrünt.

 

3. Abstände zur Wohnbebauung wahren.

– Richtung Friedrichweiler (Abstandsfläche begrünen …)

– Richtung Wohnstadt

Forderung: ausreichend Abstand / Lärm- und Schutzwälle errichten

Ziel ist, dass sich das zukünftige Fabrikgelände harmonisch und sinnvoll in die umgebenden Landschaftsräume einfügt. Hierzu wird im Zuge der Hochbauplanung ein landschaftsplanerisches Gesamtkonzept erstellt, welches auch eine zur Schallabsorption geeignete Begrünung von Abstandsflächen zu den Wohnbebauungen vorsieht. Alle vorgeschriebenen Abstände werden eingehalten. Diese werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren ermittelt.

 

4. Verlegung der L 279 sollte nicht zu Lasten der AnwohnerInnen in Friedrichweiler erfolgen (also nicht näher an sie heranrücken)

Die Neutrassierung der L279 wird in ein Verlandschaftungskonzept integriert. Die Belastungen von Friedrichweiler durch die Straße (aktuell rund 500 PKW/Tag) werden damit abnehmen.

 

5. Ausweisung weiterer Ausgleichsflächen in der näheren Umgebung

Der weitere Planungsprozesses sieht ein Gutachten zur Grünordnungsplanung vor, aus der sich eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt. Diese legt auf Basis der ermittelten Umweltbeeinträchtigungen den Umfang an notwendigen Ausgleichsflächen fest. Abhängig von der Flächenverfügbarkeit ist beabsichtig, die Ausgleichsmaßnahmen so nah wie möglich an die zu entwickelnde Fläche „Linslerfeld“ anzugliedern.

 

6. Zu erwartende Lärmemissionen? / präventive bauliche und architektonische Maßnahmen dagegen

Messung sowie Beurteilung potenzieller Schallimmissionen sind Gegenstand der beauftragten Verkehrs- und Anlagenlärmgutachten, welche im Rahmen des Bauleitplanverfahrens veröffentlicht werden. Hierbei werden Auswirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes überprüft. Nach aktuellem Stand ist von der Festsetzung einer Geräuschkontingentierung auszugehen, in der die rechtskonforme Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen dargestellt wird.

Zu- und abfließender Verkehr wird für die Nachtstunden weitgehend ausgeschlossen. Ein Verkehrskonzept wird erstellt. Es gibt kaum laute mechanische Prozesse.

 

7. Festschreibung einer künftigen Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung durch das Unternehmen

Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen finden in den Bereichen Bergbau, Tagebau sowie Kernenergie Anwendung. Im gewerblichen Bereich sind derartige Verpflichtungen unüblich.

 

8. Ermessensspielräume dürfen nicht zu Lasten der BürgerInnen ausgelegt werden

Stellungnahmen können von allen BürgerInnen im Rahmen des zweistufigen Bauleitplanverfahrens eingebracht werden, welches auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. BürgerInnen haben dann einen rechtlichen Anspruch auf Prüfung und Bewertung Ihres Einwandes.

 

9. Hohe Sicherheitsstandards im Werk und bei der Produktion

Im Rahmen des umfangreichen Genehmigungsverfahrens gemäß Bundes-   Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden Auflagen erlassen, die von SVOLT einzuhalten sind.

 

10. Information der Öffentlichkeit

Im Rahmen des Verfahrens erhalten BürgerInnen vielfältige Möglichkeiten zur Information und Beteiligung. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein.

Aktuell steht der Prozess vor dem Aufstellungsbeschluss in der Gemeinde Überherrn. Danach erfolgt die Beteiligung der BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange, voraussichtlich im Mai 2021. Es folgt das formale Verfahren, dass sicherstellt, dass jeder Hinweis und jede Einwendung protokolliert und bearbeitet wird.

Anschließend erfolgt die Bürgerinformation unter Hinzuziehen der Gutachter. Die zweite Stufe folgt im Sommer: Entwurf des Bebauungsplans und Offenlegung dessen in Verbindung mit einer Bürgerbeteiligung sowie Sicherstellung aller Wünsche und Anmerkungen. Im Vierten Quartal soll der Satzungsbeschluss angegangen werden.

 

11. Wer trägt das finanzielle Risiko der Ansiedlung sowie ggf. eines Scheiterns der Ansiedlung?

Sollte das Projekt frühzeitig, also vor dem Erwerb des Grundstücks durch SVOLT, scheitern, so wird das „Linslerfeld“, wie durch die Gemeinde bereits vorbereitet, als gewerbliches Grundstück entwickelt und in Abstimmung mit der Gemeinde für eine alternative Unternehmensansiedlung vermarktet. Sobald der Grundstückserwerb durch SVOLT erfolgt ist, liegt das finanzielle Risiko beim Unternehmen.

 

12. Welche Kosten / welches Risiko trägt der Steuerzahler?

Die geplanten Investitionen von SVOLT können einen wichtigen Beitrag zur regionalen Entwicklung (Schaffung von Arbeitsplätzen, Gewerbesteuereinnahmen, etc.) im Saarland erbringen und damit positiv zum Strukturwandel beitragen.

Bund und Länder stellen Fördermittel für solche Ansiedlungen bereit. Daher wird geprüft, inwieweit eine finanzielle Unterstützung durch Gewährung von Fördermitteln/Zuschüssen und Bürgschaften möglich ist.

Diese Mittel sind eng an die Durchführung des Projektes gebunden und deren Bereitstellung richtet sich nach den entsprechenden Fördermittelrichtlinien. Die Höhe der Fördermittel kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

13. Wie sind / werden die Eigentumsverhältnisse geregelt?

SVOLT wird ein erschlossenes und bebaubares Grundstück erwerben.

 

14. Welche Licht-, Geruchsbelastungen und Schadstoffemissionen sind zu erwarten?

Grundsätzlich sind bei der geplanten immissionsfreien Bebauung keine derartigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Etwaige Umwelteinwirkungen durch Licht, Gerüche und Schadstoffe werden im Genehmigungsverfahren nach BImSchG überprüft, analysiert und beurteilt. Zum aktuellen Planungsstand ist von einem emissionsfreien Werk auszugehen.

 

15. Wurden Standortalternativen geprüft / warum gibt es keine?

Die SHS hat im Vorfeld alle Flächen im Saarland einer umfänglichen Eignungsprüfung unterzogen. Es hat sich gezeigt, dass keine weitere Fläche existiert, die dem folgenden Bedarf von SVOLT für den Bau einer Batterie- und Zellfabrik entspricht:

  • Flächengröße von rund 80 Hektar, wovon rund 50 Hektar zusammenhängend und kompakt rechteckig sein müssen
  • Kurzfristige Flächenverfügbarkeit, die einen Produktionsstart im Jahr 2023 ermöglicht.

 

16. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung / den Beginn der Baumaßnahmen?

In den kommenden Wochen wird das offizielle Bauleitplanverfahren auf Basis der Beschlussfassungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Ortsrat, den Bauausschuss sowie den Gemeinderat von Überherrn starten.

Ein konkreter Termin für den Beginn der Baumaßnahmen liegt noch nicht vor, da hierzu die Genehmigungen der Behörden erteilt sein müssen. Die schnellstmögliche Realisierung wird angestrebt.

 

17. Wie wird der Flächenverbrauch möglichst geringgehalten?

Die Planungen der Fabrik sind auf eine effiziente Flächenausnutzung ausgerichtet. Dies beinhaltet eine kompakte Bauweise zur Optimierung des Flächenverbrauchs sowie eine Minimierung von versiegelten Verkehrsflächen. Alle nicht betriebsnotwendigen Flächen werden begrünt.

 

18. Warum investiert ein chinesisches Unternehmen wie SVolt in Deutschland, wo doch deutsche Firmen günstig in China produzieren?

Deutschland ist seit Jahrzehnten ein effizientes Hochtechnologie-Land, ist Pionier im Bereich Mobilität und Exportexperte. Elektromobilität ist eine Chance für Deutschland. Zellen nach Deutschland zu bringen kostet CO2, daher soll klimaneutral vor Ort produziert werden und Deutschland einen Mehrwert geben. Pluspunkt sind auch die enge Zusammenarbeit und einfache Lieferketten mit deutschen Automobilherstellern, wie z.B. Volkswagen. Deutschland bietet wettbewerbsfähige Arbeitskräfte und ein Konzept für grünen Strom ist vorhanden. Des Weiteren sind deutsche Unternehmen/Länder verlässliche Vertragspartner.

 

19. Wie viele und welche Arbeitsplätze sollen entstehen?

Im Saarland entstehen langfristig ca. 2000 Arbeitsplätze in 2 Fabriken, im ersten Ausbau ca. 600 Arbeitsplätze. Es sind 24 Mitarbeiter pro ha geplant.

Es wird ein ganzes Unternehmen aufgebaut. Das beinhaltet alle Abteilungen wie IT, Marketing, Einkauf, Finanzbuchhaltung, Personalentwicklung, Produktion, Logistik, Qualität, Zelltechnologie, Applikationsentwicklung; mit Ausbildungen wie Maschinenbauer, Chemie, Betriebswirtschaft u.v.m.

Es gibt noch keine detaillierte Personalstruktur. Bewerbungen können an die Landingpage www.svolt-eu.com gesandt werden.

 

20. Wohin fließt die Gewerbesteuer?

Der Fluß der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Unternehmenssitz und dem Standort des produzierenden Werkes. Die Gemeinde Überherrn erhält anteilsmäßige Gewerbesteuer. Zusätzlich gibt es Entwicklungspotential für die Gemeinde Überherrn.

 

21. Wurde das Landesamt für Umwelt schon in die Planung mit einbezogen?

Alle Fachbehörden sind einbezogen, auch die Abteilungen des Umwelt- und Arbeitsschutz. Es gab bereits eine Vorabstimmung der Gutachtensumfänge. Wir stehen aktuell vor dem Aufstellungsbeschluss in der Gemeinde Überherrn.

 

22. Warum wird das Geld nicht in Saarstahl oder die Ford Werke investiert, wo es dringend gebracht wird, sondern in SVolt?

Bestehende Industriebetriebe werden weiterhin unterstützt. Bei Ford ist das passiert mit dem Supplier Park, welcher im Besitz des Landes ist. Die Zulieferer, die dort „just in time“ liefern können, sind Mieter.

Die Investition in SVolt ist keine Besonderheit, sondern ein normaler Vorgang hinsichtlich der Fördergrundsätze. Es gehört zum wirtschaftspolitischen Agieren einer Landesregierung, Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, um den Menschen des Landes Arbeitsplätze zu vermitteln. Der Vorteil von SVolt ist, dass es sich um einen Ansprechpartner handelt. Die federführende Gemeinde ist Herrin bei der Umsetzung.

 

23. Wie sind die Referenzen von SVolt? Wie sieht die Umsatzentwicklung der letzten 5 Jahre aus?

Das Unternehmen SVolt wurde innerhalb des Automobilherstellers Great Wall Motors gegründet. 2012 hat sich Great Wall Motors entschieden, in die neue Technologie einzusteigen und bspw. eine kobaltfreie Hochnickelbatterie zu entwickeln, welche einen enormen Einfluss auf die Energiedichte und Reichweite eines Elektroautos hat. Daraus wurde ein eigenes Unternehmen mit ca. 3500 Mitarbeitern geschaffen, darunter ca. 1500 Mitarbeitern in der Forschung und Entwicklung. Das Potential für das Unternehmen wurde schnell erkannt.

2018 wurde SVolt ausgegliedert um in einen eigenen Markt reinzugehen. Geplant ist, dass SVolt 2022/23 an die Börse geht. Gerade wurde eine Finanzierungsrunde hinter sich gebracht. Mehrere Kapitalwertinvestoren sind in das Unternehmen mit ca. 450 Mio Euro eingestiegen. Im letzten Jahr, dem ersten Jahr der Giga-Fabrik in Jingtan, wurde ein Umsatz von ca. 200 Mio Euro erwirtschaftet.

Der Unternehmenswert liegt bei über 1,3 Mrd. Euro. Die Fabrik im Saarland soll errichtet werden, um den Bedarf an Elektromobilität in Europa zu sättigen und die CO2 Ziele erreichen zu können. Erste Aufträge liegen bereits vor.

 

24. Wo werden die Batterien geladen? Wie werden sie entsorgt?

Die Batterien werden in der Fabrik mit grünem Storm geladen, der aus dem europäischen Zentralnetz kommt und der über direkte Einspeisevereinbarungen (PPA) realisiert werden kann. Das sind Direktverträge mit Stromherstellern z.B. Fotovoltaikanlagen oder Fotovoltaikanlagen von den Dächern der Fabrik selbst.

Es wird spezifische Recyclingverfahren mit Partnern geben. Das Vormaterial soll teilweise aus dem Recycling kommen. Es soll Energiespeicherlösungen geben, auch „second life“ genannt.

 

25. Ist nicht Wasserstoff die Lösung des Energieproblems der Zukunft?

Wasserstofftechnologie, ist von der industriellen Marktreife noch nicht soweit um hochvolumig agieren zu können. Das wird für 2030-35 prognostiziert. Wasserstoff ist gut für größere Fahrzeuge, aber aktuell nicht für eine große Masse. Ausgliederungen von Great Wall Motors beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung des Wasserstoffs für Fahrzeuge. Batterien haben eine Effizienz von 90%, bei Wasserstoff liegt diese aktuell bei 30%.

 

26. Welche in der Praxis bewährten Produkte hat die Firma SVolt bei international bekannten Automarken im Einsatz? Haben sich die Produkte von SVolt in der Praxis bewährt?

SVolt hat bisher Hochvoltspeichern und Module entwickelt und gebaut. Die Fabrik in Jingtan produziert seit 2019 Zellen. Great Wall Motors und verschiedene Europäische OEMs (englisch Original Equipment Manufacturer, übersetzt Originalausrüstungshersteller) sind Kunden. SVolt ist das einzige Unternehmen weltweit, welches kobaltfreie Batterien mit Hochnickellösungen anbietet. Diese haben eine hohe Energiedichte, wurden letztes Jahr in Fahrzeugen getestet und werden Mitte dieses Jahres an Kunden verkauft.

 

27. Wie sieht es mit dem Wasserschutzgebiet aus?

Die Fläche ist in der Wasserschutzzone III und aktuell werden die Grundwasserstände im Gutachten mit unterschiedlichen Erdproben ermittelt. Es soll klar gestellt werden, wie das Absinken des Grundwassers verhindert werden kann.

Überirdisch wird es im Baubereich Auflagen geben, dass jegliche Gefährdung des Wasserschutzes ausgeschlossen ist. Diese sind zu 100% zu erfüllen.

 

28. Wie sieht es mit dem geplanten Brandschutz aus?

Im Zuge des Fabriklayout einerseits und im öffentlichen BImSCHG Verfahren (Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren) anderseits wird der Brandschutz voruntersucht, besprochen, dargestellt und veröffentlicht.

 

29. In welcher Form werden die Rohstoffe angeliefert?

Rohstoffe werden per LKW angeliefert (knapp 40 Fahrten pro Tag), keine Eintragungen in den Boden, Abfall und Recycling siehe oben

 

Nachfolgende Fragen & Antworten wurden eingestellt am 17.05.21 (Q+A aus der Infoveranstaltung vom 15.03.21)

30. Wie viel Geld wurde bereits für die geplante Ansiedlung seitens des Landes/der Strukturholding bzw. der Kommune ausgegeben?

Als Voraussetzung für das Ansinnen der Gemeinde, das Linslerfeld in eine gewerbliche Nutzung zu überführen, sind seitens der SHS Kosten für die Erarbeitung von Planungen angefallen. Diese Planungen dienen als Grundlage für jede Form der Flächennutzung und stehen nicht in
Zusammenhang mit dem spezifischen Vorhaben von SVOLT.

31. Gibt es bereits Verträge oder ähnliche Absprachen mit SVolt?

Im Rahmen eines „Letter of Intent“ wurde im November 2020 in rechtlich unverbindlicher Weise die gemeinsame Absicht zur Realisierung der Ansiedlung von Svolt im Saarland vereinbart. Diese umfasst die Errichtung und Inbetriebnahme einer Modul- und Hochvolt-Speicher-Fabrik in Heusweiler-Eiweiler sowie die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fertigung von Batteriezellen und deren Module in Überherrn. Vereinbarungen zur weiteren Konkretisierung bzw. verbindliche vertragliche Vereinbarungen befinden sich momentan in Abstimmung.

32. Gibt es Pläne zur Verlegung der Straße?

Im Zuge der Gutachten zur Verkehrs- und Erschließungsplanung, zum Schallimmissionsschutz sowie zu potenziellen klimatischen Auswirkungen werden eine Verlegung der L168 in Richtung Norden hin zur bestehenden Photovoltaik-Freilandanlage sowie die Neutrassierung der L279 geprüft. Ein umfassendes Verlandschaftungskonzept soll sicherstellen, dass Belastungen von Friedrichweiler
durch die Straße nicht zunehmen.
Darüber hinaus sind im Zuge der Verlegungen der Landesstraßen L 168 und L 279 der Ausbau eines Geh- und Radweges in Prüfung, die eine Anbindung an den touristischen Radweg im Warndtwald ermöglichen.

33. Wie und mit welchen Informationen und Daten wurden die Bürgermeisterin und der Gemeinderat/Ortsrat über das Bauvorhaben informiert? Insbesondere im Hinblick auf den tatsächlichen Energiebedarf an Strom und Wasser?

Seitens der SHS wurden die Gremien der Gemeinde in ihren Sitzungen über den aktuellen Planungsstand informiert. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden in den kommenden Monaten Gutachten erstellt, deren Inhalte und Ergebnisse in gemeinsamen Workshops mit dem Planungsteam diskutiert werden können. Ein entsprechendes Angebot für die Gremien befindet sich momentan in Planung und wird zeitnah kommuniziert.

34. Wie soll der anfallende Klärschlamm entsorgt werden?

Siehe Frage 38

35. Wie kann es sein, dass man ab 2020 eine Oberflächenwasser-Entflechtungsgebühr einführt, um die
Kläranlage Überherrn zu entlasten und dann gleichzeitig SVolt beflügelt, hier am Ort ein Gewerbe
zu gründen?

Siehe Frage 38.

36. Gibt es Verträge über die Abnahme der produzierten Batterien?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine detaillierten Informationen über etwaige Vertragsanbahnungen in die Öffentlichkeit geben. Natürlich werden sinnvollerweise Gespräche mit potentiellen Abnehmern, und hier wird die Automobilindustrie ein großer Kunde sein, geführt.

37. Zum Thema Abwasser: Wie ist die Entsorgung geplant?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es keine Produktionsabwässer aus der Fabrik geben wird. Dies wird erreicht, indem die Abwässer der Fabrik einer zentralen, werksinternen Kläranlage zugeführt werden, deren Bemessung auch unter Berücksichtigung des geplanten Schichtsystems erfolgen wird.

38. Wie kann es sein , dass eine Batteriefabrik , die mit hochgefährlichen Materialien arbeitet,
ausgerechnet in einem Wasserschutzgebiet angesiedelt wird ?

Das BauGB sieht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens auch eine Umweltprüfung vor. In einem Umweltbericht werden etwaige Eingriffe in die Natur und Landschaft zunächst ermittelt und falls feststellbar, Eingriffs-, Vermeidungs- sowie Ausgleichsregelungen getroffen. Dies ist Gegenstand der aktuell laufenden Gutachten und Prüfungen. Das Linslerfeld befindet sich in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet der Zone 3. Alle Bedingungen gemäß Schutzgebietsverordnung müssen vollständig eingehalten werden und sämtliche Gefährdungen des Bodens werden ausgeschlossen.

39. Wie hoch ist der Förderkapazität im Einzugsbereich der Gemeinde Überherrn?

Bitte adressieren Sie diese Frage an die KDÜ.

40. Wen beliefert die Svolt? Gibt es Abnahme Garantien von Autoherstellern?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine detaillierten Informationen über etwaige Vertragsanbahnungen in die Öffentlichkeit geben. Natürlich werden sinnvollerweise Gespräche mit potentiellen Abnehmern, und hier wird die Automobilindustrie ein großer Kunde sein, geführt.4

41. Unter Berücksichtigung des schriftlich fixierten Nachhaltigkeitsbestrebens der Gemeinde Überherrn bei Neuansiedlungen, wäre es notwendig, dass bei der Grobplanung des neuen Produktionswerkes die EMAS-Grundsätze basierend auf DIN EN ISO 14001 des Umweltmanagementsystems eingehalten werden.

Das Bestreben der SHS ist darauf ausgerichtet, ein rechtssicheres Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen und alle hierfür notwendigen Gutachten zu erstellen, eventuell notwendige Anpassungen im Projektvorhaben vorzunehmen und ggf. erlassene Auflagen umzusetzen.
Bei der DIN EN ISO 14001 handelt es sich um eine Norm, die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem von Organisationen festlegt. Somit ist dies kein Bestandteil von Verfahren nach BauGB.

42. Welche Immissionskonzepte sind von SVolt bzw. den Bauherren vorgesehen?

Die Messung sowie Beurteilung potenzieller Immissionen sind Gegenstand der beauftragten Gutachten. Hierbei werden Auswirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes überprüft und gegebenenfalls Auflagen erlassen, die von SVOLT
einzuhalten sind. Etwaige Umwelteinwirkungen durch Licht, Gerüche und Schadstoffe werden im Genehmigungsverfahren nach BImSchG überprüft, analysiert und beurteilt.. Beim Betrieb ebenso wie schon beim Bau der Batteriefabrik hält sich SVOLT an alle europäischen und deutschen Regularien zu Belangen von Natur, Umwelt und Gesundheit. Sie sind Gegenstand intensiver Prüfung und durch Gutachten abgesichert.

43. Frau Bürgermeisterin, Sie sagten die Umsetzung sei an die Strukturholding Saar beauftragt. Heißt
dies im Umkehrschluss, dass die Sache schon beschlossen ist?

Nach einem intensiven Auswahlprozess und der Prüfung von mehr als 30 Standorten in ganz Europa hat sich SVOLT entschieden, den europäischen Produktionsstandort mit einer Investitionssumme von ca. 2 Milliarden Euro und ca. 2.000 Mitarbeitern im Saarland zu errichten. Erste Gespräche zwischen dem Unternehmen und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr fanden dazu im
Februar 2020 statt. Die Öffentlichkeit wurde über die Ansiedlungsabsichten am 17.11.2020 informiert. Somit ist grds. eine Entscheidung seitens SVOLT für die Ansiedlung im Saarland und die Unterstützung des Saarlandes für diese Ansiedlungsprojekte erfolgt.
Über die konkrete Ansiedlung von SVolt in Überherrn entscheidet der Gemeinderat mit den Beschlussfassungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweiten Halbjahr 2021

44. Stimmt es, dass die Führung von SVolt bereits in Bulgarien mit einem Bauvorhaben gescheitert
sind? Wieso dürfen diese Personen auch hier weitermachen?

Beim fraglichen Bauvorhaben in Bulgarien handelte es sich um ein Projekt von Great Wall Motors (GWM) bzw. eines bulgarischen Partnerunternehmens von GWM, Litex Motors, nicht von SVOLT. SVOLT ist ein Schwesterunternehmen von GWM und gehört zur Baoding Great Wall Holding, die auch 5 Anteilseigener von GWM ist. GWM beschäftigt über 59.000 Mitarbeiter weltweit und erzielte 2016 einen Umsatz von rund 12,5 Milliarden Euro. Im Rahmen des Joint Ventures „Spotlight Automotive Limited“ bauen GWM und BMW beispielsweise gerade gemeinsam ein Werk für E-Fahrzeuge in China. Dort soll künftig der elektrische MINI produziert werden.

45. SHS baut, beauftragt die Gutachten und prüft dann selbst , bzw das Bauministerium?

Die SHS beauftragt in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (LUA, Umweltministerium, Bauministerium, Wirtschaftsministerium etc.) die notwendigen Gutachten. Genehmigungsbehörden sind Ministerien des Landes und nachgeordnete Behörden. Diese sind völlig unabhängig von der SHS. Die SHS führt weder Prüfungen durch noch ist sie zu Genehmigungen berechtigt.

46. Welche Rohstoffe/Materialien werden eingesetzt?

Die benötigten Rohstoffe sind abhängig von der Art des jeweiligen Batteriesystems und dessen Zellchemie; alle SVOLT Batterien setzten aber als Grundstoff auf Lithium. Die wesentlichen Bestandteile von SVOLT Batterien sind Mangan, Nickel, Eisenphosphat und Graphit. In einigen Fällen ist auch Kobalt enthalten, insofern unsere Kunden diese Batterieformen wünschen. Darüber hinaus bietet SVOLT auch kobaltfreie Zellchemien an, um die Elektromobilität noch nachhaltiger zu gestalten. Sowohl die Produktion als auch die Lieferkette von SVOLT sind nach internationalen Standards aufgesetzt und werden regelmäßig auditiert.

47. Woher soll der angeblich verwendete grüne Strom kommen?

Die Produktionsstandorte mit grünem Strom zu betreiben, ist wesentlicher Bestandteil der Europastrategie von SVOLT. Für die Batteriefabrik plant SVOLT daher, zu 100 Prozent „grünen Strom“ aus dem europäischen Zentralnetz zu beziehen. Ergänzend will SVOLT auf ein direktes Einspeisungskonzept setzen, sodass so viel direkt erzeugter Strom wie möglich aus regenerativen Quellen ohne Umweg über das Zentralnetz zum Einsatz kommt. Hierzu wird unter anderem eine Erweiterung der bereits existierenden Photovoltaik-Anlage auf dem Linslerfeld diskutiert. SVOLT befindet sich mit den Eigentümern der Anlage diesbezüglich bereits im Austausch. Darüber hinaus
sollen auch Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Fabrikgebäude einen Beitrag dazu leisten, den Energiebedarf zu decken. Für die Installation von Photovoltaik-Anlagen eignet sich nach derzeitigem Planungsstand rund die Hälfte der Dachflächen der geplanten Batteriefabrik. Dabei handelt es sich um eine Fläche von rund 24 Hektar, die – vollständig bebaut – eine geschätzte Gesamtanlagenleistung von 13 MWp (Megawatt Peak) erreicht. Im Durchschnitt könnte SVOLT so jährlich und unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Schwankungen rund 14,2 GWh Strom allein über die Dachanlage erzeugen, was einer CO2-Einsparung von 4,7 Tonnen pro Jahr entspricht. Für die Stromversorgung in der Nacht oder an Tagen, an denen die Sonneneinstrahlung nicht ausreicht, plant SVOLT, den so erzeugten Strom in Energiespeicherlösungen zwischenzuspeichern, die SVOLT selbst herstellt. Gegenstand der Detailplanung sind darüber hinaus Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmerückgewinnung aus der Abluft der Lüftungsanlagen sowie wärmeintensiven
Produktionsprozessen.

48. Hat unsere Kläranlage ausreichend Kapazität und ist Sie für die Abwässer aus dieser Produktion
ausgerüstet?

Siehe Frage 38

49. Wie erfolgt der Ausgleich für den Flächenverbrauch?

Der weitere Planungsprozess sieht ein Gutachten zur Grünordnungsplanung vor, aus dem sich eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt. Diese legt auf Basis der ermittelten Umweltbeeinträchtigungen den Umfang an notwendigen Ausgleichsflächen fest. Abhängig von der Flächenverfügbarkeit ist beabsichtigt, die Ausgleichsmaßnahmen so nah wie möglich an die zu entwickelnde Fläche Linslerfeld anzugliedern.

50. Wie erfolgt die Kommunikation in der Gemeinde über den Stand des Projektes und welche
Auflagen wird es geben?

Siehe Frage 33.

Die Gremien der Gemeinde haben sich im April zur Einleitung des offiziellen Bauleitplanverfahrens entschieden. Im Rahmen des Verfahrens werden zum einen umfassende Gutachten angefertigt und zum anderen erhalten BürgerInnen vielfältige Möglichkeiten zur Information und Beteiligung. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein. Es werden Auswirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes überprüft und gegebenenfalls Auflagen erlassen, die von SVOLT einzuhalten sind. Etwaige Umwelteinwirkungen durch Licht, Gerüche und Schadstoffe werden im
Genehmigungsverfahren nach BImSchG überprüft, analysiert und beurteilt. Die SHS hat der Gemeinde vorgeschlagen, ein projektbegleitendes Gremium einzusetzen, mit dem die Ergebnisse von Gutachten und Analysen ausführlich diskutiert werden können, um
Entscheidungen qualifiziert vorzubereiten.

51. Gibt es ein Risikogutachten darüber, falls SVolt insvolvent geht?

Sollte das Projekt frühzeitig, also vor dem Erwerb des Grundstücks durch SVOLT, scheitern, so könnte das „Linslerfeld“, wie durch die Gemeinde bereits vorbereitet, als gewerbliches Grundstück entwickelt und in Abstimmung mit der Gemeinde für Unternehmensansiedlungen vermarktet werden.
Im Zuge der Finanzierung des Projektes mit der Inanspruchnahme von möglichen Zuschüssen wird SVOLT die gleichen Auflagen zu Transparenz und dem Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbringen müssen, wie dies bei allen anderen Unternehmen üblich ist.

52. Können Sie, das Land, das Ministerium und SVolt ausschließen, dass im Rahmen des Projektes und
danach attraktive Jobs oder Finanzbeteiligungen vergeben werden?

Sowohl das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr als auch die SHS Strukturholding Saar GmbH schließen aus, dass es im Rahmen des Bauprojektes „SVOLT“ in Überherrn und 7 Heusweiler Maßnahmen oder Angebote an Personen gab bzw. geben wird, welche die Entscheidungsprozesse, Entscheider oder Gutachten beeinflussen. Auch zum Umgang mit Interessenskonflikten verweisen wir auf den Public Corporate Governance Kodex des Saarlandes.

53. Welche Daten zur Unternehmens- und Absatzplanung des Werkes in Überherrn wurden bisher
geliefert?

Das Erteilen von Auskünften zu firmeninternen Daten ist nicht möglich.

54. Wie ist die Umsatzentwicklung in den ersten 5 Jahren prognostiziert?

2020 erzielte SVOLT einen Umsatz von rund 200 Millionen Euro. Das Unternehmen erlebt zurzeit ein exponentielles Wachstum in China, sodass bis 2025 mit einem Umsatz im einstelligen Milliardenbereich zu rechnen ist.

55. Gibt es eine Rückbauverpflichtung von Seiten der Firma SVolt?

Es besteht eine Rückbauverpflichtung bei Aufgabe der Betriebstätigkeit für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen.

56. Wie ist überhaupt die Zukunft von Elektromobilität und wie wurde in diesem Zusammenhang der
Bedarf an Akkus ermittelt?

Elektromobilität ist neben Digitalisierung und dem autonomen Fahren einer der Megatrends in der Automobilindustrie. Durch die massive Förderung seitens des Bundes in Elektromobilität in Bezug auf Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse und Ladeinfrastruktur wird der Trend auch weiter anhalten und die Zulassungszahlen werden steigen. Je mehr Elektrofahrzeuge, desto mehr Akkus. Darüber hinaus sind die zulässigen Emissionen von Verbrennern in den kommenden Jahren durch die EU-Normen stark reglementiert, sodass alle Automobilhersteller in der EU entsprechend in der Elektromobilität aktiv werden.
SVOLT hält die Elektromobilität für die derzeit marktreife und zu massenkompatiblen Preisen verfügbare Technologie, um die Flottenemissionen zu senken und damit zum Klimaschutz beizutragen.
Batteriesysteme sind Teil der strategischen Wertschöpfungskette der EU. Erwartet wird, dass die Nachfrage nach Batterien in den kommenden Jahren massiv ansteigt und dieser Markt damit weltweit an strategischer Bedeutung gewinnt. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission soll die Zahl der Elektrofahrzeuge bis 2028 auf 50 bis 200 Millionen und bis 2040 auf bis zu 900 Millionen
ansteigen. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission mehrere strategische Projekte und Initiativen aufgesetzt, um lokale Ansiedlungen wie die von SVOLT zu fördern.

57. Wie und mit welchen Investitionen wollen Sie regenerativen Strom erzeugen?

Siehe Frage 47.

58. Frau Rehlinger bezeichnet Wasserstoff als das neue Öl. Es soll bei der Versorgung der Stahlindustrie, Versorgung des regionalen Gasnetzes und zur Versorgung der Wasserstofftankstellen im Saarland dienen. Wie passt das mit SVolt zusammen?

Frau Rehlinger betont bereits seit Jahren die Notwendigkeit der Technologieoffenheit bei der Umstellung auf Fahrzeuge mit alternativen und weitgehend emissionsfreien Antrieben. Beispielsweise zeigt sich aktuell im ÖPNV-Bereich, wo die Unternehmen mit Blick auf die Umsetzung der Clean Vehicles Directive auf weitgehend bzw. lokal emissionsfreie Antriebe umsteigen müssen, dass die Frage Elektro- oder Wasserstoffbus nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern von den Gegebenheiten abhängig ist, unter denen die Verkehrsunternehmen ihre Verkehre verbringen (Stadt, Land, Länge der Umläufe, Taktungen, usw.).
Der H2-Antrieb hat Vorteile im Bereich von Bussen und LKW. Für PKW besitzt die E-Mobilität eindeutig Vorteile. Ausnahme sind PKW, die im Langstreckenverkehr unterwegs sind. Hier können H2-Mobile durchaus Vorteile aufweisen. Dies ist aber noch längst nicht entschieden sondern von der Weiterentwicklung der Fahrzeuge abhängig.

59. Emissionsfrei? Wie wird der Strom hergestellt?

Siehe Frage 47 (grüner Strom) und Frage 76 (emissionsfrei).

60. Welche Kosten entstehen für die Entsorgung der alten Batterien?

Egal ob für bisherige Verbrennungsmotoren, neue E-Mobile oder auch Handy- und Laptop-Akkus: für alle gilt die Entsorgungspflicht über den Händler oder die KfZ-Werkstatt , bei dem ein neuer Akku gekauft wird. Hintergrund ist, dass die alten Batterien bis zu 99% recycled werden können, also im Grunde Rohstoffe ersetzen. In KfZ-Werkstätten und beim Händler ist dieser Batterietausch kostenfrei.

61. Was geschieht, wenn z.B. wie bei Tesla in Brandenburg ein Spatenstich ohne Baugenehmigung
erfolgt?

Baumaßnahmen erfolgen im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.

62. Wieso ist das vorgesehene Baugrundstück schon vermessen und abgesteckt?

Seitens der SHS sind Vermessung sowie Abstecken des Grundstückes bislang nicht erfolgt. Planungen der SHS basieren auf frei zugänglichen Daten zur Geodateninfrastruktur im GeoPortal Saarland.

63. Fachleute sehen eine Überkapazität an Batteriezellfertigungen. Wie kommen Sie zu den
vorgetragenen Zahlen? 50-100 Millionen Fahrzeuge in 2028?

Die kommunizierten Zahlen basieren auf Schätzungen der Europäischen Kommission:
Quelle: „BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK zur Umsetzung des strategischen Aktionsplans für Batterien: Aufbau einer strategischen Wertschöpfungskette für Batterien“

64. Woher soll der gesamte nachhaltige Strom für die E-Mobilität kommen?

Siehe Frage 47.

65. Welche Ausgleichsflächen sind für diesen riesigen Flächenverbrauch vorgesehen?

Siehe Frage 49.

66. Das Batteriefahrzeug wird nur eine Übergangslösung darstellen. Wasserstoff wird diese in spätestens 10 Jahren ablösen. Wie wird verhindert dass mit dem Batteriewerk das Gleiche passiert wie mit den PV Fabriken in den neuen Bundesländern? Wer bleibt auf den Kosten sitzen wenn in 15 Jahren das Werk schließt?

Wie in anderen Bereichen hängt auch bei der Elektromobilität die Zukunftsfähigkeit von der Weiterentwicklung ab. Das betrifft insbesondere die künftige Weiterentwicklung der Batterietechnik und hier auch die Frage des Ressourceneinsatzes, wo wiederum SVOLT mit der Produktion von kobaltfreien Batterien bereits einen wesentlichen Beitrag zur Evolution dieser Technologie leistet. Die H2-Technologie wird von allen Experten – europaweit – vorrangig im Bereich des Schwer- und Personentransports gesehen. Lediglich für den Langstreckeneinsatz werden dem H2-PKW Chancen eingeräumt. Grund sind insbesondere die um mindestens ein Drittel höheren Bedarfe an grünem Strom für die Herstellung von H2 aus der Elektrolyse.

67. Die angesprochenen Zuliefer-Firmen siedeln sich dann auch hier an. Wo finden die dann Platz? Muss noch mehr Natur/Wald weichen?

Die Gremien der Gemeinde haben die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Fläche „Kunzelfelder Huf III“ beschlossen, die gemäß Landesentwicklungs- und Flächennutzungsplan bereits als Vorranggebiet Gewerbe ausgewiesen bzw. als geplante Gewerbefläche festgesetzt ist. Auf dieser Fläche könnten zukünftig Zulieferfirmen auch in unmittelbarer Nähe von Svolt angesiedelt und somit das Verkehrsaufkommen so gering wie möglich gehalten werden.

68. Gibt es Vorverträge???

Im Rahmen eines „Letter of Intent“ wurde im November 2020 in rechtlich unverbindlicher Weise die gemeinsame Absicht zur Realisierung der Ansiedlung von SVOLT im Saarland vereinbart. Diese umfasst die Errichtung und Inbetriebnahme einer Modul- und Hochvolt-Speicher-Fabrik in Heusweiler-Eiweiler sowie die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fertigung von Batteriezellen und deren Module in Überherrn. Vereinbarungen zur weiteren Konkretisierung befinden sich momentan in Abstimmung.

69. SHS =Generalunternehmer -Prüft das Land sich selbst ?

Siehe Frage 45.

70. Alles in einer Hand, SHS und Aufsichtsbehörde, gibt es hier ein Kontrollorgan?

Siehe Frage 45.

71. Arbeiten die auch mit Lithium?

Als systemischer Anbieter entwickelt und produziert SVOLT für den Automotive-Sektor optimierte Lithium-Ionen-Batterien. Dazu zählen neben Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP) und Lithium-Nickel-Kobalt-Mangan-(NCM)-Batterien, auch neuartige kobaltfreie Batterien (NMX). Um die Rohmaterialerzeugung und ihre Lieferkette so transparent wie möglich zu gestalten, investiert SVOLT bereits seit 2017 mit Pilbara Minerals (Australien) und Tianyuan New Energy Material (China) gezielt in den Lithium-Bergbau und die Erz-Weiterverarbeitung. Beide Unternehmen werden – wie alle SVOLT Lieferanten – regelmäßig nach internationalen Standards auditiert. Diese Auditierung bildet
die Grundlage für eine Lieferfähigkeit zu EU-Kunden.

72. Kann der Bedarf an E-Mobilität belegt werden?

Bis 2030 ist deutschlandweit ein Hochlauf auf 10 Millionen Fahrzeuge geplant. Die Bundesregierung fördert diese Technologie für PKW durch Förderprogramme für private und Unternehmens-Ladestationen sowie den Aufbau einer ausreichenden Schnellladeinfrastruktur entlang der Autobahnen. Doch analog wie Ford in SLS nicht nur für den deutschen Markt baut, sollen die Akkus von SVOLT für E-Fahrzeuge europaweit zum Einsatz kommen.
Für im ÖPNV tätige Verkehrsunternehmen steigt die Notwendigkeit, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschaffen durch die Umsetzung der Clean Vehicles Directive der EU in nationales Recht. Sie verpflichtet Verkehrsunternehmen zwischen August 2021 und Dezember 2025 45% saubere Fahrzeuge zu beschaffen, mind. die Hälfte davon lokal emissionsfrei, d.h. insbesondere Batterie- und Brennstoffzellenbusse. Ab Januar 2026 steigen diese Quoten auf 65 bzw. 32,5%. Von den aktuell 676 in Deutschland angeschafften, elektrisch betriebenen Bussen handelt es sich bei 502 um reine E-Busse. Von den Verkehrsunternehmen in Deutschland konkret geplant ist für die kommenden Jahre bereits die Beschaffung von über 4.000 Bussen mit elektrifiziertem Antrieb.

Insgesamt umfasst die aktuelle Busflotte in Deutschland rund 50.000 Fahrzeuge. Durch die 11 Umsetzung der Clean Vehicles Directive wird diese Flotte sukzessive auf emissionsarme und lokal emissionsfreie Antriebe umgestellt. Berücksichtigt man zudem, dass in den kommenden Jahren von einem Ausbau des ÖPNV auszugehen ist (pwc hat in einer Studie aus 2021 eine Nachfrageprognose zum Busverkehr im Jahr 2030 erstellt, im Best-Case-Szenario „Verkehrswende“ steigt der erreichbare Modal-Split-Anteil um 30 % gegenüber den Prognosen aus dem Bundesverkehrswegeplan, was für den Busverkehr einen Zuwachs der Verkehrsleistung um 26,5% bzw. 276.759 Mio. Platz-km zusätzlich
pro Jahr bedeutet), wird bereits hier über viele Jahre eine Nachfrage nach batterieelektrischen Fahrzeugen bestehen. Zudem verpflichtet die CVD nicht nur den ÖPNV, sondern auch die Kommunen auf die Einhaltung von Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge, so dass auch hier ein weiterer Markthochlauf zu erwarten ist.

73. Mit welchen Automobilherstellern oder sonstigen Abnehmern für die gefertigten Batteriezellen hat SVOLT den schon Verträge oder Vorverträge?

SVOLT befindet sich derzeit im Kontakt und im Austausch mit allen europäischen OEMs. Erste Kundenprojekte sind bereits mit europäischen Kunden vereinbart und befinden sich gegenwärtig in der Umsetzungsphase. Aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen mit den Automobilherstellern können gegenwärtig keine Kundennamen genannt werden. Dies erfolgt auf expliziten Wunsch der Kunden, dem SVOLT nachkommt.

74. Bis wann ist das Trockenbeschichtungssystem produktionsreif?

SVOLT arbeitet stetig an der Weiterentwicklung der Produktionstechnologien und -prozesse, um den Ressourcen- und Materialverbrauch zu senken. So will SVOLT beispielsweise die Herstellung des Anoden- und Kathodenmaterials so umwelt- und ressourcenschonend wie möglich gestalten. Dazu entwickelt SVOLT unter anderem die Trockenbeschichtungssysteme. Diese reduzieren bei der Batteriezellenproduktion den Einsatz problematischer Lösungsmittel sowie den Wasserverbrauch signifikant. Für die Erforschung der lösungsmittelfreien Laminierung hat SVOLT im chinesischen Wuxi ein eigenes Forschungslabor mit Trockenbeschichtungsanlagen eingerichtet. Nach 2025 sollen diese
Systeme im Serienumfang einsatzfähig sein. Man befindet sich jedoch nach wie vor in einem Entwicklungsstadium, sodass 2025 das Ziel ist, aus heutiger Sicht aber nicht verbindlich zugesichert werden kann.

75. Welche konkreten Maßnahmen werden zur Reduzierung des Stromverbrauchs umgesetzt?

Um den Energieverbrauch zu senken, arbeitet SVOLT kontinuierlich an der Verbesserung und Optimierung seiner Produktionsprozesse. Die Planung der Batteriefabrik in Überherrn sieht zudem ein direktes Einspeisungskonzept vor. Hierzu wird unter anderem eine Erweiterung der bereits existierenden Photovoltaik-Anlage auf dem Linslerfeld diskutiert. Darüber hinaus sollen auch Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Fabrikgebäude einen Beitrag dazu leisten, den Energiebedarf zu decken. Für die Stromversorgung sieht SVOLT zudem den Einsatz von Energiespeicherlösungen vor. Gegenstand der Detailplanung sind darüber hinaus Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmerückgewinnung aus der Abluft der Lüftungsanlagen sowie wärmeintensiven Produktionsprozessen.

76. emissionsfrei- was ist mit dem Licht ?

Zum aktuellen Planungsstand ist von einem emissionsfreien Werk auszugehen. Die Messung sowie Beurteilung potenzieller Immissionen sind Gegenstand der beauftragten Gutachten. Hierbei werden Auswirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes überprüft und gegebenenfalls Auflagen erlassen, die von SVOLT einzuhalten sind. Etwaige Umwelteinwirkungen durch Licht, Gerüche und Schadstoffe werden im Genehmigungsverfahren nach BImSchG überprüft, analysiert und beurteilt.

77. Warum beantwortet SVOLT keine per E-Mail oder Kontaktformular gestellte Fragen, sondern versendet nur eine Eingangsbestätigung und dann herrscht Funkstille? Das fördert nicht gerade das Vertrauen.

Seit der Ankündigung des Projektes haben uns sehr viele Nachrichten und Anfragen erreicht. Das freut uns sehr, weil es zeigt, dass die Menschen im Saarland ein sehr großes Interesse an der Ansiedlung von SVOLT haben. Aufgrund des enormen Aufkommens an Anfragen kann es aber sein, dass noch nicht alle Nachrichten beantwortet wurden.
Gerne möchten wir deshalb auch auf andere Informationskanäle verweisen, wie z. B. die Bürgerveranstaltungen vor Ort oder die Berichterstattung zum Projekt in den Medien. Darüber hinaus sind alle zum derzeitigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen auf der SVOLT Europa Webseite nachzulesen.

78. Welche Partnerunternehmen werden an dem Recycling beteiligt sein? Gibt es hier schon konkrete Pläne?

SVOLT arbeitet derzeit an der Entwicklung eines umfassenden Recycling-Konzepts. Dies umfasst Produkte, die tatsächlich das Ende ihres Produktlebenszyklus erreicht haben und auch nicht mehr in Energiespeicherlösungen eingesetzt werden können, sowie den im Produktionsprozess entstehenden Ausschuss. Entsprechende Partnerschaften werden zu einem gegebenen Zeitpunkt benannt werden.
Ziel von SVOLT ist es, Batteriesysteme möglichst lange und nachhaltig zu nutzen. So bietet SVOLT unter anderem auch Energiespeicherlösungen an, bei denen gebrauchte Batteriesysteme zum Einsatz kommen. Denn sind Batteriesysteme für die Nutzung in E-Fahrzeugen nicht mehr leistungsfähig genug, können sie in ihrem sogenannten „Second Life“ oft noch problemlos mehrere Jahre in
Energiespeichersystemen genutzt werden. Dazu gehört Kraftwerkstechnik im Groß-, Mittel- und Kleinsegment ebenso wie Wind- und Solarenergie, aber auch Off-Grid-Systeme und Applikationen für das Residential-Segment (z. B. in Wohngebäuden).

79. Wie groß wird der unterirdische Wasserspeicher? In den vergangenen Jahren gab es im Sommer über Monate kaum Niederschlag. Reicht der Speicher für 3 Monate? Also 250.000m³?

Die Größe des Speichers wird im Rahmen der weiteren Planungen ermittelt und hängt von der Gesamtkonzeption zur Nutzung von Brauchwasser ab.

80. Frau Ministerin Rehlinger, für die Giga-Factory Tesla in Brandenburg gibt es eine künftige Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung. Ist dies gegenüber SVolt nicht durchsetzbar? Wenn diese Industrie-ansiedlung nicht gelingt, gibt es dann eine weitere Industriebrache oder darf der Steuerzahler die Rekultivierung bezahlen?

Bei der Ansiedlung von Tesla wurde bereits mit der Erschließung und dem Bau begonnen, bevor die hierfür notwendigen und abschließenden Genehmigungen erteilt worden sind. Für den Fall, dass die Erteilung der Genehmigungen in der Zukunft nicht erfolgen sollte, wurde eine Rückbauverpflichtung erlassen. Es besteht eine Rückbauverpflichtung bei Aufgabe der Betriebstätigkeit für alle nach dem
Bundes Immissionsschutz Gesetz genehmigten Anlagen. Baumaßnahmen erfolgen im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.

81. Werden Zweige unserer Autoindustrie wie Ford auch mit einbezogen?

In Europa verfolgt Ford die Strategie, bei den Pkw-Modellen bis 2030 die komplette Fahrzeugpalette nur noch rein batterie-elektrisch anzubieten, und im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge ab 2024 pro Modellreihe mindestens eine emissionsfrei beziehungsweise lokal emissionsfreie Variante(vollelektrisch oder Plug-in-Hybrid-Antrieb) anzubieten.
Die Ansiedlung von SVOLT kann auch großen Chancen und Kooperationsmöglichkeiten für das Ford-Werk in Saarlouis bedeuten, insbesondere. im Hinblick auf die Elektrifizierungsoffensive von Ford. Die Landesregierung ist hier in engem Austausch mit den Unternehmen.

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