Diese Regelungen gelten ab dem 25. Juni 2021

 

    • Veranstaltungen können unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Test mit 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.
      Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen sind der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
      Veranstaltungen bis 10 Personen sind von der Pflicht eines Testnachweises befreit.

 

    • Für Freizeitaktivitäten im Außenbereich entfällt die Testpflicht für Erwachsene und Kinder. Minderjährige müssen darüber hinaus für den Besuch von Freibädern keinen negativen Test mehr vorlegen.

 

    • Im Außenbereich von Gastronomiebetrieben wird die Maskenpflicht aufgehoben. Für den Innenbereich muss ein negatives Testergebnis vorliegen.

 

    • Die Testpflicht für den Besuch von Wohnmobilabstellplätzen ohne Gemeinschaftseinrichtungen entfällt.

 

    • In Gottesdiensten muss an festen Plätzen keine Maske getragen werden.

 

    • Im Außenbereich in Wartezonen (z.B. Bushaltestellen) entfällt die Maskenpflicht, im Innenbereich gilt die Maskenpflicht sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

 

  • Die Teilnehmerzahl an Jugend- und Kinderfreizeiten wurde auf 50 Personen in festen Gruppen erhöht. Die Hygienemaßnahmen nach Empfehlungen des RKI’s sowie der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten müssen eingehalten werden.

 

Anstehende Veranstaltungen