Wunschtermin und Unterlagen anfragen
Grundsätzlich kann die Eheschließung bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Die verbindliche Anmeldung inklusive Terminbestätigung ist jedoch frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich. Sie können die Ehe bei uns anmelden, wenn Sie beide oder einer von Ihnen in der Gemeinde Überherrn mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind/ist.

Unabhängig davon können Sie bereits früher Kontakt aufnehmen und Ihren Wunschtermin unverbindlich anfragen.

Damit wir Ihnen vorab mitteilen können, welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, benötigen wir einige Angaben von beiden Eheschließenden. Nutzen Sie hierfür bitte – frühestens sechs Monate vor der Trauung – unsere Online-Voranmeldung (mit Klicken werden Sie automatisch weitergeleitet). Halten Sie dazu Ihre Personalausweise oder Reisepässe bereit.

Urkunden wie Geburtsurkunden oder Nachweise über frühere Ehen sind für die Voranmeldung nicht zwingend notwendig, können aber optional hochgeladen werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie darüber, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.
Durch die Online-Voranmeldung können Sie Ihre Anfrage jederzeit stellen und vermeiden zusätzliche Wartezeiten.

Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes eines oder beider Eheschließenden – unabhängig davon, in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll.

Sollten beide Eheschließenden keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung durchgeführt werden soll.

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, erhalten Sie einen Termin zur Anmeldung. In diesem Gespräch werden unter anderem Fragen zur Namensführung sowie zum Ablauf der Trauung (z. B. Musik, Trauzeugen, Sektempfang, etc.) besprochen.

Sie benötigen zur Anmeldung:
Wenn Sie ledig, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind:
• Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
• Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie bereits verheiratet waren:
• Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der vorangegangenen Ehe/n (erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Ehe/n geschlossen wurde/n). In der Ablichtung sollte die rechtskräftige Auflösung der Ehe vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall legen Sie uns bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil vor.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
• Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag des Kindes/der Kinder.
Wenn Sie nicht in Überherrn wohnhaft sind:
• Zusätzlich eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Meldeamt/Bürgerbüro).
Wenn Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind:
• Wenden Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch zwecks Klärung der benötigten Unterlagen an uns.

Trauorte in Überherrn
Wählen Sie individuell zwischen den verschiedenen Orten unseres Standesamtes!

Trauzimmer und Sitzungssaal (barrierefrei)

Die Gemeinde Überherrn verfügt im Rathaus über ein modern eingerichtetes Trauzimmer, mit einem geschmackvollen Ambiente für Ihre Eheschließung.
In diesem Trauzimmer sind neben den Plätzen für das Brautpaar und die Trauzeugen, noch Sitzplätze für 20 Gäste vorhanden.

Der Bund fürs Leben kann auch im Sitzungssaal des Rathauses geschlossen werden.
Dort finden Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 60 Personen Platz.
Torhaus Scharfeneck

Der Ortsteil Berus vereint wie kaum ein anderer Ort im Kreis Saarlouis die Geschichte unserer Region in seinen Mauern und beherbergt einige Baudenkmäler der Gemeinde Überherrn. Obwohl im Laufe der Jahrhunderte vieles zerstört, wiederaufgebaut und wiederum zerstört wurde, hat sich der mittelalterliche wirkende Grundriss des historischen Ortskern kaum verändert. Mit den Arbeiten am neuen Schloss entstand 1581 auch das Torhaus Scharfeneck.

Ausstattung:
• ca. 50 Sitzplätze im Trauzimmer (1. Stock)
• kleine Küche mit Inventar (2. Stock)
• Toilette (2. Stock)
• Kellerbar
Linslerhof (barrierefrei)

Der Linslerhof bei Überherrn ist ein historischer Gutshof.
Das Ensemble der Hofgebäude zählt zu den Baudenkmälern der Gemeinde Überherrn. Der Linslerhof ist ein wahres Schmuckstück mit langer Tradition und wurde bereits im Jahr 1154 das erste Mal urkundlich erwähnt.
Heute beherbergt der Linslerhof ein Romantikhotel und verschiedene Freizeiteinrichtungen. Für die standesamtliche Trauung bietet der Linslerhof zwei Trauzimmer an. In dem großen Saal finden Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 80 Personen Platz.
Eine separate Reservierung beim Linslerhof ist selbst notwendig!
Gebühren
Die Kosten für eine standesamtliche Trauung lassen sich nicht pauschal angeben.
Hier finden Sie eine Aufstellung einiger Gebühren, die auf Sie zukommen können.
BezeichnungEuro
Prüfung Ehevoraussetzungen deutsches Recht55
Prüfung Ehevoraussetzungen ausländisches Recht80
Vornahme der Eheschließung im Trauzimmer40
Vornahme der Eheschließung im Sitzungssaal, Torhaus Scharfeneck oder Linslerhof
während der Öffnungszeiten
100
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten85
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt40
Bereitstellung Rathaus-Innenhof/Stehtische25
Stammbuch nach Wahlab 25

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung unter 06836 909-145 oder standesamt@ueberherrn.de

Adresse:
Gemeinde Überherrn
Standesamt
Rathausstraße 101
66802 Überherrn

Allgemeines
Um Unfälle und Verunreinigungen zu vermeiden, informieren Sie bitte Ihre Gäste, weder im Innen- noch Außenbereich Blütenblätter oder Reis zu streuen. Es gibt viele schöne Alternativen wie beispielsweise Luftballons, Wunderkerzen, Seifenblasen, u. ä., die den Boden sauber lassen. Fotografieren und Filmen ist nur nach Absprache mit der jeweiligen Standesbeamtin/dem jeweiligen Standesbeamten zulässig. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Fotos und Filme auf denen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet bzw. zu hören ist, nicht in anderen Medien veröffentlicht werden dürfen.

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