Thema 1 – Was ist ein Bauleitverfahren? 

(KW 20/2021)

In der Gemeinderatssitzung vom 22.4.2021 wurde die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens betreffend der Fläche ,Linsler Feld‘ in Überherrn beschlossen. Damit stehen wir am Anfang eines ergebnisoffenen Verfahrens.

Aufgabe einer Bauleitplanung ist es, die städtebauliche Entwicklung sowie die Bodennutzung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Sie bereitet die zulässige Nutzung von Grundstücken vor.

Der Flächennutzungsplan (FNP) dient als sogenannter ‚vorbereitender Bauleitplan‘ der graphischen Plandarstellung beabsichtigter städtebaulicher Entwicklungen im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt in groben Zügen Auskunft über Flächen zur baulichen und sonstigen Nutzung, Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Grünanlagen und Flächen für Landwirtschaft und Wald. Der FNP bildet die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.

In einem Bebauungsplan (B-Plan) wird als sogenannter ‚qualifizierter Bauleitplan‘ geregelt, was, wo und wieviel auf einem genau definierten Grundstück konkret gebaut werden darf. Er bezieht sich – anders als der FNP – immer auf ein bestimmtes Gemeindegebiet. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich. Zur Realisierung bereits konkret umrissener Projektvorhaben werden sogenannte ,Vorhabenbezogene Bebauungspläne‘ erstellt.

Diese bestehen aus drei Elementen:
• dem vom Investor ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschließungsplan
• dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger und
• der Satzung zum Bebauungsplan durch die Gemeinde

In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann die Gemeinde detailliertere Bestimmungen für das Bauvorhaben treffen, als sie es im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans könnte.

Zweistufiges Bauleitplanverfahren:
Das zweistufige Bauleitplanverfahren, welches eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vorsieht, dient der Schaffung von Planungsrecht als Grundlage für den Bau des Vorhabens. Im Zuge von Bauleitplanverfahren werden u. a. die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsschutz, Bodenschutz, Klima- und Lufthygiene, Verkehr, Lärm, Hydrogeologie ausführlich behandelt und nach Bedarf fachgutachterlich begleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sog. Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.

Stellungnahmen können von allen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des zweistufigen Bauleitplanverfahrens eingebracht werden. Sie haben dann einen rechtlichen Anspruch auf Prüfung und Bewertung ihres Einwandes. Im Rahmen des Verfahrens stehen den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur Information und Beteiligung offen. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein.

 

Überherrn, 17. Mai 2021

 

 

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