Entsorgung von Haus – und Sperrabfall und Grünschnitt

Die Entsorgung von Haus- und Sperrabfall ist in fast allen Städten und Gemeinden des Saarlandes, so auch in der Gemeinde Überherrn, durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) organisiert und koordiniert.
Die Abfallentsorgung erfolgt über Abfallgefäße, die vom EVS zur Verfügung gestellt werden.
Auf jedem an die Rest- und Biomüllabfuhr angeschlossenen bewohnten oder gewerblichen Grundstück muss mindestens je ein Abfallgefäß für Rest- und Biomüll (sofern keine Eigenkompostierung erfolgt) vorgehalten werden.


Sperrabfall

Seit 1. Januar 2022 können Eigentümerinnen einer Immobilie und Mieterinnen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, pro Jahr kostenlos mehrere Sperrabfall-Abholungen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der kostenlosen Abholungen richtet sich nach Größe und Anzahl der Abfallgefäße, die jeweils am Anwesen aufgestellt sind. Ist z.B. eine 120-oder 240-Liter Tonne vorhanden, können zwei kostenlose Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) beantragt werden.

Alternativ kann Sperrabfall auch bei den EVS-Wertstoffzentren abgegeben werden. Hierzu ist eine Servicegebühr von 2 Euro je angefangenen Kubikmeter zu entrichten.  Mit dieser deutlichen Attraktivitätssteigerung für die Sperrabfall-Abholung soll die Anliefersituation auf den EVS Wertstoff-Zentren entspannt und die Wartezeiten verkürzt werden. Insbesondere für große Gegenstände, deren Entsorgung oft längerfristig geplant werden kann, ist eine Abholung ideal. Der Transport entsprechender Dinge zu den Wertstoff-Zentren ist aufwändig und in den Zentren wiederum erfordert die verstärkte Anlieferung solch großer Teile häufige Containerwechsel, was sich deutlich in den Betriebskosten niederschlägt.

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung kostenloser Sperrabfall-Abholungen und eine umfassende Frage/Antwort- Liste finden Sie unter

Wie ist der Sperrabfall richtig bereitzustellen?

Um sicher stellen zu können, dass Ihr Sperrabfall auch abgeholt wird, beachten Sie bitte folgende Informationen zum bereitstellen des Sperrabfalls.

  • Stellen Sie den Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr bereit, um zu vermeiden, dass Dritte ihren Sperrabfall dazu stellen.
  • Wichtig: Gegenstände und Möbel aus Holz separat vom übrigen Sperrabfall bereitstellen, da sie mit einem separaten Fahrzeug abgefahren werden.
  • Den Sperrabfall gut sichtbar und platzsparend am Grundstück aufstellen, falls möglich an der Gehwegkante, andernfalls am anfahrbaren Straßenrand.
  • Achten Sie darauf, dass der Sperrabfall nicht in Einfahrten und auf Privatgrundstücken steht.
  • Fußgänger, Rollstuhlfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass der Sperrabfall nicht verrutschen kann.
  • Halten Sie die angemeldete Sperrabfall-Menge bitte unbedingt ein.
  • Der bereitgestellte Sperrabfall darf nicht mit anderen Materialien (z. B. Baustoffen) vermischt sein.
  • Nicht abgefahrene Gegenstände sind bis spätestens um 20 Uhr des Abfuhrtages von den öffentlichen Flächen zu entfernen

Der Sperrabfall wird aufgrund falscher oder zu später Bereitstellung nicht abgefahren.


Grünschnitt

Seit 2. August 2021 kann das Grüngut der Gemeinde auf der Kompostieranlage (betrieben durch den Neuen Betriebshof Saarlouis) auf dem Lisdorfer Berg angeliefert und abgegeben werden. Die Interkommunale Zusammenarbeit hierfür wurde vor kurzem besiegelt und ermöglicht es damit allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ihr Grüngut und ihren Kompost fachgerecht entsorgen zu lassen. Zum 31. Juli 2021 musste die Grüngutannahmestelle in Überherrn geschlossen werden, da sie den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Ein Neubau und die Fortführung in Überherrn wäre mit hohen Kosten für alle Bürger verbunden gewesen, sodass eine Zusammenarbeit mit der nahegelegenen Kompostierungsanlage des Neuen Betriebshof Saarlouis langfristig die beste Lösung ist.

Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link:


Zuwendung zur Entsorgung von Windeln

In Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Genehmigung gewährt die Gemeinde Überherrn eine Zurechnung zur Entsorgung von Windeln in Höhe von 27,50 € / Jahr.

Dies gilt für folgende Personenkreise:

  • Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr
  • Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen sind
  • Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung, die von Inkontinenz betroffen sind, bei Vorlage eines fachärztlichen Nachweises (Urologie, Gynäkologie).

Containerstandplätze

Auf nachstehenden Stellplätzen in der Gemeinde können in Kleincontainern Papier, Glas, Kleider und Schuhe während der Einwurfzeiten, Mo-Sa von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr entsorgt werden.

Anstehende Veranstaltungen