HINWEISE ZUR BRIEFWAHL

Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 können Sie ab sofort:
ONLINE (bitte HIER klicken)
• persönlich
• schriftlich an Gemeinde Überherrn, Wahlbüro, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
• per Fax an 06836 909-192
• per E-Mail an wahlen@ueberherrn.de
beantragen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Folgende Angaben sind erforderlich:
• Familienname und Vornamen,
• Geburtsdatum und
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nicht elektronisch möglich. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.

Die Briefwahlunterlagen werden dann durch die Deutsche Post AG oder auch per Gemeindeboten zugestellt. Die Rücksendung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos durch die Deutsche Post AG (roten und hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen). Alternativ in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.

Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn, eingegangen sein.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, verlängert sich die Frist auf Sonntag, 09. Juni 2024, 15.00 Uhr.
Zum Nachweis der Erkrankung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Überherrn, 03.05.2024
Die Gemeindewahlleiterin
Anne Yliniva-Hoffmann


Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 08.04.2024


HIER gelangen Sie zur offiziellen Homepage des Saarlandes.

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die

Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen:


Informationen für Wahlvorschlagsberechtigte:


Widerspruchsrecht gegen eine Auskunftserteilung nach § 50 Bundesmeldegesetz

Gem. § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift), soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für Werbung bei einer Wahl verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Gemäß § 50 Absatz 5 BMG hat die betroffene Person das Recht der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe der vorgenannten Daten kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Überherrn, 27.10.2023
Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin
Anne Yliniva-Hoffmann


Termin für Kommunalwahlen und Europawahl steht

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 werden im Saarland Gemeinderäte, Stadträte, Orts- und Bezirksräte, Kreistage und die Regionalversammlung gewählt. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Zeitgleich wird auch über die Verteilung der Sitze im EU-Parlament abgestimmt.

Seit 1979 werden die allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland zeitgleich mit der Europawahl durchgeführt. Der Tag der Europawahl 2024 orientiert sich an der Brüsseler Wahlperiode sowie an den Wahltagen in den Mitgliedstaaten der EU. Nach dem Europawahlgesetz müssen alle 27 Mitglieder innerhalb des gleichen Zeitraums abstimmen.

Für das Saarland ist der 09. Juni 2024 auch für die allgemeinen Kommunalwahlen geeignet. Eine frühzeitige Festlegung des Wahltags für die allgemeinen Kommunalwahlen 2024 erleichtert sowohl die Vorbereitung seitens der Wahlorganisation als auch die Vorbereitung seitens der Wahlvorschlagsträger.


Landtagswahl am 27. März 2022

Wahlergebnis

Anstehende Veranstaltungen